Bei dieser Veranstaltung des Trialog Karlsruhe stand eine sensible Frage im Mittelpunkt:
Ist Suizidalität ein Tabuthema?
Die gut besuchte Diskussionsrunde wurde von Herrn Stefan Ritz, Ex-inGenesungsbegleiter, und Frau Drumm eröffnet.
Sigrun Goos stellte den Arbeitskreis Leben Karlsruhe (AKL) vor und erläuterte, welche
Unterstützung der AKL zum Thema Suizidalität anbietet.
Anschließend kam es zu einem lebendigen Austausch zwischen Betroffenen,
Angehörigen, Fachleuten sowie Mitarbeitenden aus verschiedenen sozialen und
kirchlichen Einrichtungen, u. a. Vertreterinnen und Vertreter der Brücke und der Diakonie.
Besonders intensiv wurde die Frage nach der Selbstbestimmung behandelt: Jeder Mensch
hat grundsätzlich das Recht, frei über sein Leben zu entscheiden. Doch wie gestaltet sich
dies aus juristischer Sicht? Wann gilt das Unterlassen von Hilfe als strafbar? Und kann ein
Mensch, der sich in einer akuten Psychose befindet, überhaupt noch von freiem Willen
sprechen?
Im Laufe der Diskussion wurde deutlich, dass es einen entscheidenden Unterschied gibt
zwischen: nicht mehr leben wollen oder so nicht mehr leben wollen.
Die Veranstaltung bot Raum für offene Gespräche, differenzierte Sichtweisen und wichtige
Impulse zum Umgang mit einem Thema, das noch immer stark tabuisiert ist.